Die Familienstiftung und ihre Entstehungsgeschichte ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Alle Informationen und Zitate stammen aus dem Buch "500
Jahre Geschichte der Germann im Toggenburg" von Franz Germann Herzlichen Dank für Deine wertvolle Arbeit ! ---------------------------------------------------------------------- Am 18. September 1683 setzte sich Gallus Germann, Landschreiber der Grafschaft Toggenburg, an seinen Schreibtisch und schrieb sein Testament.
Mit dem neunten Abschnitt seines Testamentes errichtete Gallus Germann die heute noch bestehende und inzwischen 333 Jahre alte Familienstiftung.
Gallus Germann war vier mal verheiratet und hatte insgesamt 14 Kinder. Wie kam es nun dazu dass er einen beträchtlichen Teil seines Vermögens in eine Stiftung gab ?
Als Gallus German sein Testament schrieb, waren seine ersten drei Frauen verstorben, seine vierte Frau erbte Haus, Garten und Ställe, sowie ein Waldstück.
Von seinen 14 Kindern lebten nur noch acht. Die drei ältesten Töchter waren verheiratet und ausgesteuert. Für die anderen Töchter sieht er eine Aussteuer von je 500 Gulden vor. Sein einziger männlicher Nachkomme, Sohn Joseph Kilian ist zu diesem Zeitpunkt erst zwölf Jahre alt.
Deshalb soll die Hälfte seines Erbes ein Kapital bilden, für den Fall dass sein Sohn studieren sollte. Während der Studienzeit solle sein Sohn den Zins des Kapitals erhalten. Falls er nicht mehr studiert oder heiratet, "solle solches Capital an ein Stypendium legiert und geordnet sein". Nutzniesser dieses Stipendiums sollen in erster Linie die Söhne von Joseph Kilian und deren männliche Nachkommen sein.
Sollte Joseph Kilian keine männlichen Nachkommen haben, und das Kapital zu einer Summe von 1'800 Gulden angewachsen sein, sollen die Söhne und deren männlichen Nachkommen von Ammann Joseph Germann zu Bazenheid Gallus Germann auf Haslen Hans, Sebastian und Jakob Germann zu Tufertschwil ein Stipendium beanspruchen können wenn sie studieren.
Es wurde eine öffentlich beglaubigte Urkunde errichtet, ausdrücklich zu Handen dieser weiteren Begünstigten.
So musste nun jeder der ein Stipendium beanspruchen wollte, beweisen dass er ein Nachkomme von einem der sechs begünstigten Germann ist.
Und so entsdand dann wohl auch der erste Stammbaum, eine Niederschrift auf der ersichtlich war, wer begünstigt ist.